Hausordnung des Akademischen Rates des Staatspräsidenten
 
  1. Der Akademische Rat des Staatspräsidenten vereinigt Wissenschaftler und Kulturschaffende, um strategische Aufgaben der Republik Estland überparteilich zu formulieren und Lösungen zu entwickeln.

  2. Die Aufgabe des Rates ist es, durch den Meinungsaustausch dem Staatspräsidenten Empfehlungen über langfristige strategische Richtungen der estnischen Wirtschaft, Sozialsphäre, Kultur, Bildung, Wissenschaft und staatlichen Sicherheit vorzulegen. Auf Vorschlag des Rates und mit der Zustimmung des Präsidenten können die Standpunkte und Vorschläge des Rates in der Presse für weitere Diskussion veröffentlicht werden.

    Die Mitglieder des Rates vertreten bei den Besprechungen des Rates nur ihre eigene Meinung, d.h., bringen ihre auf der persönlichen Argumentation basierenden Standpunkte zum Ausdruck.

    Der Rat ersetzt keine Institutionen, Räte oder Organisationen, die mit gleichen oder ähnlichen Aufgaben vertraut worden sind.

  3. Der Rat trifft sich mindestens sechsmal im Jahr. Der Rat kann für die Vorbereitung der zur Besprechung anstehenden Fragen sowie zur Formulierung der Standpunkte und Empfehlungen kleinere Arbeitsgruppen bilden. Auf Vorschlag des Rates und mit der Zustimmung des Staatspräsidenten kann der Rat auf die Sitzung Gäste, die nicht zum Rat gehören, einladen.

    Die Empfehlungen und Vorschläge des Rates werden nach dem Konsensprinzip entwickelt.

  4. Das Präsidialamt sorgt für den technischen Ablauf. Die Arbeit der Ratsmitglieder ist ehrenamtlich.

  5. Der Staatspräsident beendet die Arbeit des Rates.

 

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